Haftstrafe möglich für Eltern bei Schulunterricht zu Hause

Schulverweigerung

Die meisten schulpflichtigen Kinder gehen zwar zur Schule. Doch immer wieder wollen Eltern ihre Sprösslinge lieber zu Hause unterrichten. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung aus Karlsruhe.

Wenn Eltern ihre Kinder dauerhaft zu Hause unterrichten und deshalb nicht in eine Schule schicken, können sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 7. November 2014 (Az. 2BvR 920/14) und billigte eine entsprechende Landesregel aus Hessen. Danach können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit Gefängnis oder mit hoher Geldstrafe belegt werden.

Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellscha...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.