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Stillschweigende Änderung der Vereinbarung zu Betriebskosten?
Mietrecht
Immer wieder gibt es Probleme mit den Betriebskosten. Der nachstehende Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.
Eine telefonische oder schriftliche Ankündigung des Vermieters über eine Änderung der Nebenkostenpositionen sowie die nachfolgende Übersendung einer Abrechnung, in die auch die mitgeteilten zusätzlichen Betriebskosten eingestellt sind, stellt aus der maßgeblichen Sicht des objektiven Empfängers ein Angebot zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung dar. Das kann der Mieter durch Be...
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