Tauberts Protestaufruf gegen NPD-Parteitag nicht rechtens
Thüringer Verfassungsgericht: Ministerin zu parteipolitischer Neutraltiät verpflichtet / Werturteil über Partei allerdings zulässig
Weimar. Minister dürfen nicht zu Protest gegen Nominierungsparteitage nicht verbotener Parteien aufrufen - auch wenn es sich um die rechtsextreme NPD handelt. Denn das beeinträchtige die Chancengleichheit der politischen Parteien bei Wahlen, entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Konkret ging es um einen Aufruf von Sozialministerin Heike Taubert (SPD) im März. Sie hatte in einer Mitteilung die Thüringer dazu aufgefordert, gegen einen NPD-Parteitag in Kirchheim bei Arnstadt zu protestieren. Dort stellte die rechtsextreme Partei ihre Liste für die Landtagswahl auf.
Gegen Tauberts Aufruf hat die Thüringer NPD geklagt und von den Verfassungsrichtern nun recht bekommen. Taubert habe gegen ihre Pfl...
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