Ablehnung der Haftbeschwerde: Middelhoff bleibt vorerst weiter in Haft
Oberlandesgericht Hamm wird Fall noch einmal prüfen
Essen. Das Landgericht Essen hält auch nach der Haftbeschwerde von Thomas Middelhoff die Untersuchungshaft für den früheren Topmanager weiterhin für notwendig. Der 61-jährige bleibe damit vorläufig weiter im Gefängnis, teilte das Landgericht Essen mit. Doch werde das Oberlandesgericht Hamm als zuständiges Beschwerdegericht den Fall noch einmal prüfen.
Middelhoffs Verteidiger hatten bereits vor eineinhalb Wochen Haftbeschwerde eingelegt. Die Kammer habe aber erst jetzt darüber entscheiden könne.
Die Verteidiger hätten auch ein Befangenheitsgesuch gegen die Richter gestellt, über das zunächst eine andere Kammer entscheiden musste, sagte der Justizsprecher. Die Richter hätten jedoch keinen Grund für die Besorgnis der Befangenheit gesehen.
Das Essener Landgericht hatte den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen Middelhoff, der die Vorwürfe stets bestritt, ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch erließ das Gericht wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen den Manager. dpa/nd
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