Übersprüher von Nazi-Schmierereien muss zahlen

Amtsgericht gab Klage der Stadt Limburg gegen Grundschullehrer wegen Sachbeschädigung Recht / Pädagoge hatte Ordnungsbehörde zuvor ergebnislos zu Beseitigung von Hakenkreuzen aufgefordert

Mehrfach hatte ein Lehrer die Limburger Stadtverwaltung aufgefordert, Neonazi-Schmierereien zu entfernen. Als nichts geschah, griff er zur Sprühdose. Für den dadurch entstandenen Schaden muss er nun aufkommen.

Limburg. Ein Lehrer muss für die Beseitigung von Schäden aufkommen, die durch das Übersprühen von rassistischen und Nazi-Symbolen an Straßenschildern im hessischen Limburg entstanden sind. Das Amtsgericht gab der klagenden Stadt Limburg Recht und verurteilte den 52-jährigen Ralf Bender am Dienstag zur Zahlung von 991,55 Euro plus fünf Prozent Zinsen. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

Der in einer Braunfelser Grundschule angestellte Pädagoge hatte sich laut eigener Darstellung zur Selbsthilfe entschieden, nachdem er die Ordnungsbehörde der Stadt ungezählte Male telefonisch und schriftlich zur unverzüglichen Entfernung der Aufkleber und Schmierereien aufgefordert habe. Die Stadt habe die fremdenfeindliche Hetze und Hakenkreuze auf Straßenschildern und Laternenmasten unter anderem in der Nähe von Schulen über mehrere Wochen geduldet und nichts dagegen unternommen.

Richterin Bettina Kilian erklärte, d...


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