Auch privates Spionieren fällt unter Datenschutz

Europäischer Gerichtshof urteilt zu Überwachungskameras

Luxemburg. Auch Privatleute müssen den EU-Datenschutz beachten, wenn sie aus Furcht vor Kriminellen ihr Haus per Kamera überwachen. Sobald öffentlicher Grund wie etwa der Gehweg oder die Straße gefilmt werden, gelten strikte Vorschriften. Dies entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Auch in Deutschland betreiben immer mehr Hausbesitzer eigene Kameras, um Verbrecher abzuschrecken oder überführen zu können. Insgesamt gibt es nach Expertenschätzung in der Bundesrepublik bis zu eine Million Überwachungskameras.

Die EuGH-Richter befassten sich mit einem Fall aus Tschechien. Dort hatte ein Mann nach mehreren Angriffen auf sein Haus seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses gefilmt. Bei der nächsten Attacke erfasste er so tatsächlich zwei Verdächtige, die lau...


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