Im Gerichtssaal fehlt Rückgrat
Rechtsextreme Gewalttaten werden von der Justiz häufig nicht als solche benannt
Die Polizei erkennt eine Gewalttat als rechtsextrem, im Urteil ist davon aber keine Rede mehr - das ist einer neuen Studie aus Sachsen zufolge sehr häufig der Fall.
Es gibt wohltuende Ausnahmen. Als das Landgericht Leipzig im Juli 2011 zwei Männer verurteilte, die ein halbes Jahr zuvor den jungen Iraker Kamal K. vor dem Hauptbahnhof erstochen hatten, ging es nicht mehr nur um einen zufälligen Streit im Suff. Von einem solchen war in der Anklageschrift noch die Rede gewesen. Richter Hans Jagenlauf aber benannte das Motiv in ungewohnter Klarheit: Kamal habe in das Feindbild der beiden Rechtsextremen gepasst - deshalb musste er sterben.
Solch deutliche Urteile sind keine Selbstverständlichkeit - leider, sagt Kati Lang. Die 35-jährige Juristin hat lange bei Opferberatungen in Sachsen gearbeitet und vertritt nun Migranten und Betroffene rechter Gewalt vor Gericht. Sie erlebt in Prozessen oft, dass sich die Beteiligten eher um den Alkoholspiegel der Täter als um deren Gesinnung oder um rassistische Beleidigungen in Richtung der Opfer kümmern. Die empirische Beobachtung kann Lang statistisch unt...
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