Pflegekasse zahlt künftig für die Haushaltshilfe
Leserfrage zur Pflegereform 2015
Im Zusammenhang mit der neuen Pflegereform ab 2015 war zu lesen, dass die Pflegeversicherung auch für sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zahlt. Können Sie das näher erklären?
Waltraud H., Magdeburg
»Zu den Entlastungsangeboten zählen beispielsweise Hilfen im Haushalt, Fahr- und Begleitdienste, Einkaufen und Botengänge sowie Unterstützung bei Anträgen«, erklärt dazu Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung.
»Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einer Pflegestufe sowie Person...
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