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Bundesverfassungsgericht weist NPD-Klage gegen Schwesig ab

Karlsruhe: Antrag der rechtsradikalen Partei unbegründet

Gerichtspräsident Voßkuhle warnte, das Urteil sei kein "Freifahrtschein": Minister dürfen gegen andere Parteien im Wahlkampf nicht Stimmung machen - die Autorität des Amtes habe Schwesig aber nicht in Anspruch genommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955689.bundesverfassungsgericht-weist-npd-klage-gegen-schwesig-ab.html

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