Regierung beruft Mindestlohn-Kommission

Hamburgs Ex-Bürgermeister Henning Voscheraus als Vorsitzender eingesetzt / Bund nimmt Wirtschaft und Gewerkschaften bei Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze in die Pflicht

In zwei Wochen gilt der Mindestlohn in Deutschland. Ein Mann mit hanseatischem Hang zum Ausgleich kümmert sich künftig an der Spitze einer dazu berufenen Kommission um die Weiterentwicklung der Lohnuntergrenze.

Berlin. Das Bundeskabinett hat die letzten Weichen für den von Januar an geltenden Mindestlohn gestellt. Es berief am Mittwoch eine neue Kommission und legte bestimmte Verpflichtungen für Unternehmen fest. Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns sollen in Zukunft möglichst ohne Streit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Die ab sofort dafür zuständige Mindestlohn-Kommission werde versuchen, im Konsens zu Ergebnissen zu kommen, sagte der Vorsitzende, Hamburgs früherer Bürgermeister Henning Voscherau (SPD), nach seiner Berufung in Berlin.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde gilt vom 1. Januar 2015 an. Die neunköpfige Kommission mit Spitzenvertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften soll Vorschläge für die alle zwei Jahre geplante Mindestlohn-Anpassung machen. Die Kommission soll sich an der Tarifentwicklung in Deut...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -