Klage gegen Müggelsee-Route gescheitert

Bundesverwaltungsgericht weist Umweltbedenken zurück, Naturfreunde prüfen Einspruch in Karlsruhe

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Müggelsee-Flugroute des BER bestätigt. Der 4. Senat wies am Donnerstag die Klage eines Umweltverbands und von Grundstückbesitzern als unbegründet zurück.

Die Eröffnung des Hauptstadtflughafen BER liegt zwar noch in weiter Ferne, doch ist nun zumindest eine wichtige Flugzeugstart-Route über den Müggelsee höchstrichterlich bestätigt worden. In ihrer Entscheidung folgten die Bundesrichter zur sogenannten Müggelsee-Route dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das die Klage von Umweltschützern und Grundstücksbesitzern in der Vorinstanz ebenfalls abgewiesen hatte. Weder habe bei der Festlegung der Flugroute die Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen, noch verstoße die Strecke gegen Naturschutzrecht, teilte das Leipziger Gericht am Donnerstag mit. Den Anwohnern des Großen Müggelsees sei der Fluglärm zuzumuten, weil von einer Alternativroute über Erkner mehr Menschen von noch stärkerem Lärm betroffen wären.

Allerdings müsse das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Entwicklung beobachten. »Flugrouten sind nicht nur flüchtig, sondern auch anpassungsfähig«, sagte der Vors...


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