Sorbengesetz: Antragsflut für Siedlungsgebiete bleibt aus

Seit Juni gilt in Brandenburg das neue Recht: Bisher wurden keine Anträge beim Kulturministerium eingereicht

  • Anna Ringle-Brändli
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Mit oder ohne die Zustimmung einer Gemeinde kann die Zugehörigkeit zum sorbischen Gebiet beantragt werden. Bislang kam es dazu nicht, das könnte sich aber im neuen Jahr ändern.

Potsdam. Mit seinem neuen Sorbengesetz will Brandenburg die Sprache und Kultur der nationalen Minderheit in Zukunft stärker fördern als bisher geschehen. Vor der im Juni in Kraft getretenen Novellierung hatte es jedoch reichlich Unmut gegeben. Knackpunkt sind dabei die sorbischen Siedlungsgebiete: Mit dem Gesetz können Gemeinden beantragen, angestammtes Gebiet zu werden. Der Antrag kann aber auch gegen ihren Willen gestellt werden.

Der Städte- und Gemeindebund sprach deshalb von Fremdbestimmung. Bilanz zum Jahresende: Es gingen keine Anträge beim Kulturministerium ein, wie der Sorbenbeauftragte im Potsdamer Landtag, Martin Gorholt, sagte. Er rechnet aber damit, dass sich das 2015 ändert. Das sehen auch Mitglieder des Sorbenrates so, der die Anträge stellen kann. Das Gremium hat im Landtag eine beratende Funktion und vertritt die Interessen der nationalen Minderheit mit slawischen Wurzeln. Derzeit gebe es erste Gespräche mit be...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -