Ramelow bittet Landtag um Aufhebung seiner Immunität
Thüringer Ministerpräsident: Strafverfolgung wegen Teilnahme an Protest gegen Neonazi-Aufmarsch in Dresden 2010 inakzeptabel
Erfurt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) hat den Landtag gebeten, seine Abgeordneten-Immunität aufzuheben. Hintergrund ist ein Verfahren der sächsischen Justiz wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden 2010. Daher hatte sich das Amtsgericht Dresden Anfang Dezember an das Erfurter Parlament gewandt. »Ich selbst wünsche ausdrücklich die Aufhebung der Immunität«, schreibt Ramelow nun in einen Brief an Landtagspräsident Christian Carius (CDU), der der dpa vorliegt. Über den Antrag hatte zuerst der »Spiegel« berichtet.
Das Verfahren sei »eine Form von politischer Belästigung, die Menschen einschüchtern soll, die gegen Nazis ihre Stimme erheben«, sagte Ramelow am Sonntag der dpa. Seinen Antrag auf Aufhebung der Immunität begründet er in dem Brief damit, dass nur so »diese für mich bis heute völlig inakzeptable Strafverfolgung beendet werden kann und ich Gelegenheit erhalte, mich sachgerecht zu verteidigen«.
In dem Schreiben weist Ramelow den Vorwurf, er habe an einer Blockade teilgenommen, erneut zurück. Zudem kritisiert er das Vorgehen des Gerichts, das kurz vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten die Aufhebung seiner Immunität beantragt habe. Ramelow sprach von einem »politischen Störmanöver«.
Über die Aufhebung der Immunität muss letztlich der Justizausschuss des Landtages entscheiden. Wann das geschieht, ist unklar, denn bisher hat sich das Gremium noch nicht konstituiert.
Ramelow hatte 2012 gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20 Tagessätze zu je 170 Euro Einspruch eingelegt. Das Gericht hatte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dagegen hatte der Linke-Politiker Beschwerde eingelegt, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Dem war das Landgericht Dresden gefolgt und hatte die Einstellung aufgehoben.
Die Immunität Ramelows muss erneut aufgehoben werden, weil der Landtag im September neu gewählt wurde. Das Amtsgericht muss dann über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden. Möglich ist auch, dass das Verfahren erneut eingestellt wird - allerdings bei Übernahme der Anwaltskosten durch die Justizkasse. dpa/nd
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