Pflege-Mindestlohn auch für Bereitschaft
Pflegekräfte können auch für Bereitschaftszeiten den vollen gesetzlichen Mindestlohn beanspruchen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt am 19. November 2014 (Az. 5 AZR 110/12) hervor.
Die aus dem Raum Stuttgart stammende Klägerin arbeitete bei einem privaten Pflegedienst als Pflegehelferin. Dabei pflegte sie in einem Schwesternheim im zweiwöchentlichen Rhythmus Rund um die Uhr zwei Schwestern, die an Demenz litten und auf den Rollstuhl angewiesen waren. Während dieser Zeit war die Pflegehelferin verpflichtet, an der Pflegestelle anwesend zu sein. Dabei fielen Voll- und Bereitschaftszeiten an...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.