Republikanischer Anwaltsverein: Sächsische Ermittler verstoßen eklatant gegen rechtsstaatliche Grundsätze

Bei der Verfolgung antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Aktivitäten »jedes Maß verloren«

  • Lesedauer: 1 Min.
Rechtswidrige Funkzellenabfragen, ergebnislose Ermittlungen gegen eine angebliche »Antifa-Sportgruppe«, Manipulation von Beweismitteln: Der RAV zieht eine verheerende Bilanz der Arbeit der sächsischen Ermittlungsbehörden nach der Blockade des Naziaufmarsches am 19.02.2011.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) zieht eine verheerende Bilanz der Arbeit der sächsischen Ermittlungsbehörden. Diese hätten bei der Verfolgung antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Aktivitäten »jedes Maß verloren« und »in eklatanter Weise gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen«, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle in einem Gastbeitrag für »neues deutschland«.

Stolle verweist dabei auf die rechtswidrige Funkzellenabfrage, die zu einer Erhebung von mehr als einer Million Datensätzen und zu einer Feststellung von über 54 000 MobilfunknutzerInnen geführt hatte, auf ergebnislose Ermittlungen gegen eine angebliche Antifa-Sportgruppe sowie auf Manipulation von Beweismitteln durch die Polizei und Falschaussagen von Polizeibeamten in Strafverfahren gegen den Jugendpfarrer Lothar König und den Antifaschisten Tim K. Das Verfahren gegen König wurde im November 2014 eingestellt; Tim K. wurde im Januar 2015 freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat allerdings Revision eingelegt. Ohne das Engagement von Verteidigern, Zivilgesellschaft und Medien wären die meisten Rechtsbrüche der Ermittler nicht öffentlich, politisch und juristisch thematisiert worden, so Stolle. Den Gastkommentar lesen Sie in unserer Montagausgabe. nd

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