Papierrechnungen nur gegen Aufpreis sind unzulässig
Verbraucherschutzverein klagte - und bekam Recht
Mobilfunkanbieter dürfen kein zusätzliches Geld dafür verlangen, dass sie dem Kunden neben einer online abrufbaren Rechnung auch eine Papierrechnung zuschicken.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 9. Oktober 2014 (Az. III ZR 32/14) gilt dies zumindest dann, wenn der Betrieb seine Leistungen nicht ausschließlich online anbietet.
Viele Unternehmen sehen die Zusendung von Papierrechnungen an ihre Kunden als zusätzlichen Aufwand an. Immer mehr Kunden machen von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rechnungen über ein besonderes Internetangebot des Unternehmens herunterzuladen.
Bisher war umstritten, ob Unternehmen das Zusenden von Rechnungen in Papierform mit Hilfe ih...
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