Null Gramm - Null Toleranz
Innensenator Henkel stellte neues Drogenkonzept vor
Härter gegen den Handel, Besitz und Konsum von Cannabis vorgehen will Innensenator Frank Henkel (CDU), der gemeinsam mit Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch ein schärferes Drogengesetz vorstellte.
Sogenannte drogenfreie Bereiche, die der Innensenator rund um Schulen, Kitas, U-Bahnhöfe und den Görlitzer Park einrichten will, sollen, so Henkel, zur »Bekämpfung des Drogenhandels« in Berlin beitragen. In den drogenfreien Bereichen, in denen der Null-Toleranz-Ansatz verfolgt wird, soll bereits der Besitz eines Gramms Cannabis zur Strafverfolgung führen. Das Gesetz soll voraussichtlich ab 1. April in Kraft treten. Die bisherige Freimengengrenze von 15 Gramm soll in den nicht explizit zum drogenfreien Bereich erklärten Gebieten vorerst beibehalten werden.
Bereits vor Wochen hatte Henkel für die Ausarbeitung neuer Strategien eine »Taskforce« aus Innenverwaltung, Justizverwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Bezirken gegründet. Ziel sei es, die Dealer nicht in Schach zu halten, sondern aus den Gebieten zu verdrängen.
Um die schärfere Drogenpolitik durchzusetzen zählt Henkel, zusätzlich zu den drogenfreien Gebieten, zwei weitere Maßnahmen: Zum einen soll eine Polizeipräsenz im Vier-Schichten-System nahezu permanent den Görlitzer Park überwachen, rund 50 Einsatzkräfte seien dort bereits jetzt täglich im Einsatz. Der Handel solle so nahezu unmöglich gemacht werden. Zum anderen will Henkel bei der Durchsetzung bereits bestehender Gesetze auf Abschreckung setzen. Auch eine rigorose Durchsetzung der Residenzpflicht für Flüchtlinge, in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und der Polizei, zähle für Henkel zu diesen Maßnahmen.
Justizsenator Thomas Heilmann betonte, dass es nicht um eine Kriminalisierung von Privatpersonen, die Cannabis zu Hause konsumierten ginge, sondern darum, Drogenhändler, die oft nur kleine Mengen am Körper trügen, strafbar zu machen. Dass die drogenfreien Gebiete aber nach und nach auch auf Clubs und weitere Parks ausgedehnt werden könnten, schlossen die Senatoren nicht aus. Alles im Sinne des »Jugendschutzes«, so Heilmann. Der Innensenator unterstützte diese Aussage indem er deutlich machte, dass er nicht zwischen harten und weichen Drogen unterscheide, »Cannabis ist eine Einstiegsdroge«. Um die neue Verordnung durchzusetzen, ändert der Senat die »Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG«, die bisher die Einstellung des Verfahrens möglich macht, sofern die Person Kleinstmengen bei sich trägt.
Auch wurde vereinbart, dass der Senat 500 000 Euro für eine Aufklärungs- und Präventionskampagne gegen Cannabiskonsum, insbesondere für den Jugendschutz, bereitstellt.
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