»Mall of Berlin« gegen die FAU
Unternehmer erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Gewerkschaft
Die FAU, die sich nach eigenen Angaben für um den Lohn geprellte Arbeiter einsetzt, darf öffentlich keine Kritik mehr am Bauherren der »Mall of Berlin« üben.
Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) acht rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma bei der »Mall of Berlin« beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen. Jetzt hat deren Inhaber Andreas Fettchenhauer in einer »nd« vorliegenden Einstweilige Verfügung der FAU verboten, zu behaupten, dass sie sich mit seiner Firma in einen Arbeitskampf befindet. Ebenfalls untersagt wurde ihr, den Eindruck zu erwecken, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt »eine große negative Öffentlichkeit erhalten« Die FAU darf künftig auch nicht mehr...
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