Bürokratieabbau per Amtsformular

Nur wenige Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns nutzen das »Standarderprobungsgesetz«

Gern wird über zu viel Bürokratie geklagt. Im Nordosten können Kommunen deshalb von Landesvorgaben abweichen. Aber dafür müssen sie einen Antrag stellen. Das scheint vielen zu viel Bürokratie zu sein.

Schwerin. Seit vier Jahren können Mecklenburg-Vorpommerns Kommunen auf Antrag von landesrechtlichen Normen abweichen, um Bürokratie abzubauen. Doch sie nutzen diese Möglichkeit wenig. Seit der Landtag das sogenannte Standarderprobungsgesetz im Oktober 2010 beschlossen hat, wurden erst 31 Anträge gestellt. Davon wurden bislang zwölf genehmigt und sieben abgelehnt. Das geht aus einem Zwischenbericht der SPD/CDU-Landesregierung an den Landtag hervor, der jetzt veröffentlicht worden ist.

Am meisten interessieren sich die Kommunen demnach für Vereinfachungen bei Wahlen. Allein 14 der 31 Anträge entfielen darauf. So wollten neun Städte und Gemeinden bei ihrer Bürgermeisterwahl die Öffnungszeit der Wahllokale reduzieren. Diese Anträge wurden alle genehmigt, einige Orte haben bereits ihre Wahlräume nur von 9 Uhr bis 17 Uhr stat...


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