Wie pfändungssicher ist Riester?

Alterseinkünfte

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Der teure Buchhandel zwischen Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Chef des Finanzvertriebes AWD, Carsten Maschmeyer, schlug Ende 2014 in den Medien hohe Wellen. Doch was sind zwei Millionen Euro Buchhonorar gegen die Milliarden, die Bundesbürger und Staat für die »Riester-Rente« aufbringen?

Von 2002 bis 2014 subventionierten die Steuerzahler die Riester-Rente mit 27,4 Milliarden Euro. Ein Schlaglicht auf das Zustandekommen des Alterseinkünftegesetzes, mit dem die öffentliche Rente teilprivatisiert wurde, wirft das etwas reißerisch geratene Buch »Geld - Macht - Politik« der Journalisten Wigbert Löer und Oliver Schröm. Sie analysieren eine Reform, die zudem bemerkenswert verbraucherunfreundlich geriet.

Der »Einschnitt« von 2005

Als am 1. Januar 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft trat, lief damit die Steuerbefreiung für neue Lebensversicherungen aus. Der bisherige Bestseller der Finanzbranche wurde zum Ladenhüter. »Der Assekuranz und Strukturvertrieben wie dem AWD aber half das Gesetz«, schreiben Löer und Schröm. Die Vermittler kamen schneller an ihre üppigen Provisionen, konnten zudem noch die neue »Rürup«-Rente für Selbstständige vermitteln, und die Hürden für einen Vertragsabschluss wurden drastisch abgesenkt. So strich der Gesetzgeber sechs jener elf Kriterien, die ein Finanzprodukt erfüllen musste, um als Riester-Rente staatlich gefördert und damit für den Kunden attraktiv zu werden. Versicherungen konnten so leichter Rentenprodukte entwerfen und anbieten.

Wer sind die Profiteure?

»Der Markt« kam bald in Bewegung, und Finanzvermittler wie AWD konnten sich als unabhängige Berater ausgeben - einzig dem Kunden als Experten verpflichtet. Diese »Ölquelle« mochte dem Finanzunternehmer Maschmeyer wie der gerechte Lohn jahrelanger Beziehungsarbeit mit Ex-Kanzler Schröder und Co. vorgekommen sein, zu denen auch der damalige Arbeitsminister und Namensgeber für das neue private Rentenprodukt gehörte: Walter Riester (SPD). Der frühere zweite Vorsitzende der IG Metall war bei Maschmeyers AWD mehrmals als Redner zu Gast.

Die vom damaligen rot-grünen Gesetzgeber gestrichenen sechs Kriterien führten zu heftiger Kritik von Verbraucherschützern: Zu hohe Kosten, zu niedrige Renditen. Trotzdem - im nd-Ratgeber wurde immer wieder darauf hingewiesen - kann sich eine Riester-Rente für viele Sparer auszahlen! Doch auch dann bleiben Schwachstellen, die sich möglicherweise erst in vielen Jahren als Schwachstelle erweisen werden. Eine davon ist die mangelhafte Pfändungssicherheit.

Unsicherheiten bei Hartz IV

Im Versicherungsvertrieb werde die Hartz-IV-, Insolvenz- oder Pfändungssicherheit von Riester-Verträgen häufig als Verkaufsargument genutzt, analysierte kürzlich das Fachblatt »Versicherungsjournal«. Zweifel daran seien jedoch angebracht: So könnten im Fall einer privaten Insolvenz Gläubiger nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 273 C 8790/11) auf das Riester-Vermögen des Schuldners zugreifen (wenn weder die Zulage beantragt noch die gezahlten Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht worden sind).

Anders das Landgericht Aachen (Az. 3 S 76/13): Ausreichend für die Unpfändbarkeit sei es, wenn die Fördervoraussetzungen des Einkommensteuergesetzes (§ 82 EStG) vorliegen. Allerdings, Beiträge oberhalb der Höchstgrenze stellen kein gefördertes Vermögen dar. Mit der Folge, dass dieses Vermögen pfändbar ist.

Doch eine höchstrichterliche Entscheidung zur Hartz-IV-Pfändungssicherheit steht noch aus. Bis dahin bleiben Unsicherheiten für alle Sparer.

»Riester« gilt als Einkommen

Nun dürften die meisten Riester-Rentner nicht in so ungewöhnliche Fälle wie die geschilderten reinschlittern. Im Normalfall gilt »Riester« als Hartz-IV-sicher. Doch grundsätzlich heikel wird es dann später in der Auszahlungsphase - die Auszahlungen aus der privaten Rente gelten nämlich als normales Einkommen.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ausdrücklich hin: »Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen gehören etwa Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen.« Hierzu zählen neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der betrieblichen Altersversorgung auch Leistungen »aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente«.

Die Folge: Riester-Auszahlungen werden auf die sogenannte Grundsicherung im Alter angerechnet und können diese also schmälern. Gegebenenfalls könnten Riester-Erträge sogar auch als Einkommen gepfändet werden. Allerdings besteht Hoffnung auf Nachbesserung. In allen Bundestagsparteien gibt es Überlegungen, auch Riester-Auszahlungen zukünftig pfändungssicher zu machen und nicht auf die Grundsicherung anzurechnen.

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