Urlaubsanspruch mit »rüber«nehmen
Im Weihnachtsurlaub erkrankt
Normalerweise erhalten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück, wenn sie in dieser Zeit erkranken. Allerdings müssen sie hierfür einige Regeln beachten - andernfalls kann der Anspruch verfallen.
Wer zwischen den Jahren krank wird, kann die »kranken« Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen.
Arbeitnehmer müssen sich bei einer Erkrankung im Urlaub unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Laut Gesetz muss jeder, der länger als drei Tage erkrankt ist, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Je nach betrieblichen Regelungen kann diese auch bereits nach wenigen Tagen der Erkrankung v...
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