Arbeitgeber trägt Anwaltskosten

Leichtfertige Strafanzeige gegen Mitarbeiter

Ein Arbeitgeber, der Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter erstattet hat, muss unter bestimmten Umständen dessen Anwaltskosten übernehmen.

Dies entschied das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 18. Dezember 2014 (Az. 11 Ca 3817/14). Dagegen ist Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.

Im vorliegenden Fall hatte ein früherer Fahrer eines Werttransportunternehmens die Firma auf Erstattung seiner Anwaltskosten verklagt. Der Mann hatte einen Geldschein eines Kunden der Polizei zur Überprüfung der Echtheit übergeben. Nachdem er den Geldschein zurückbekommen hatte, gab er diesen in einer Filiale des Transportunternehmens ab, was allerd...


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