Impfschaden als Arbeitsunfall anerkannt

Eine Kinderkrankenschwester hat sich in einem Rechtsstreit um die Komplikationen nach einer Schweinegrippeimpfung gegen die Unfallkasse durchgesetzt.

Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht (LSG) erkannte am 8. Dezember 2014 (Az. L2U 99/13) die schweren gesundheitlichen Folgeschäden der Kinderkrankenschwester als Arbeitsunfall an.

Die am Mainzer Universitätsklinikum beschäftigte Krankenschwester hatte sich im Jahr 2009 auf Anraten ihres Arbeitgebers gegen das Schweinegrippevirus impfen lassen.

Als Folge der Immunisierung erkrankte die Frau so schwer, dass sie mittlerweile eine unbefristete ...


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