Es geht ums Prinzip

Die Grünen pochen auf das Recht des Parlaments, über Bundeswehreinsätze zu entscheiden und rufen erneut Karlsruhe zur Hilfe

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Strittig ist, ob eine Evakuierung von EU-Bürgern durch die Bundeswehr aus Libyen 2011 ein bewaffneter Einsatz war. Die Grünen bestehen auf dem Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen und klagten.

Wer entscheidet, ob Soldaten ins Ausland entsandt werden, das Parlament oder die Exekutive? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über grundsätzliche Fragen der parlamentarischen Demokratie und die Rechte der Abgeordneten. Anlass ist ein Bundeswehreinsatz zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen vor vier Jahren, als NATO-Staaten im Bürgerkrieg die Regierungstruppen bombardierten. 2011 hatte die Bundeswehr mit zwei Transall-Maschinen 132 Europäer aus dem Städtchen Nafurah ausgeflogen, unter ihnen 22 Deutsche. Rund 1000 Soldaten, darunter schwer bewaffnete Sondereinheiten, waren an der Operation »Pegasus« beteiligt. Die Bundesregierung holte sich dafür nicht die Zustimmung des Bundestags. Deshalb haben die Grünen geklagt.

Der damalige Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) argumentierte seinerzeit, es habe sich nicht um einen bewaffneten, sondern um einen humanitären Einsatz gehandelt. Dieser sei nicht mandat...


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