Keine Flüchtlinge im Nobelviertel
Bürger des Hamburger Stadtteils Harvestehude klagten erfolgreich gegen Unterkunft
Wie wehrt man sich erfolgreich gegen ein Heim für Flüchtlinge und Obdachlose in der eigenen Nachbarschaft? Wenn man Geld und Expertise hat, auf dem juristischen Weg. Jüngstes Beispiel für diese Vorgehensweise ist das idyllische Harvestehude. Anwohner des Hamburger Stadtteils hatten gegen Pläne des Bezirks Eimsbüttel geklagt, in dem früheren Kreiswehrersatzamt 220 Flüchtlinge unterzubringen. Das Gericht gab dem Eilantrag der Anwohner Recht und veranlasste damit einen Baustopp. Die Kläger beriefen sich auf einen Baustufenplan aus dem Jahr 1955, demzufolge es sich bei dem Gebiet um ein »besonders geschütztes Wohngebiet« handele. »Bei der genehmigten Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen fehlt es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts«, argumentieren die Verwaltungsrichter. »Die Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen ist keine Wohnnutzung, das Vorhaben ist vielmehr als eine Anlage für soziale Zwecke zu behandeln«, heißt es weiter in dem Urteil. Im Klartext: Eine »Anlage für soziale Zwecke« ist in diesem »besonders geschützten Wohngebiet« nicht zulässig.
Die Politik will indes nicht klein beigeben. »Wir halten am Ziel einer Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude fest«, erklärte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Die Gerichtsentscheidung sei ein »fatales Signal«. Auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) will an der Unterkunft festhalten: »Es gibt nicht den einen Stadtteil und die anderen. Es muss überall dafür gesorgt werden, dass wir die Flüchtlinge unterbringen können.« Christiane Schneider, flüchtlingspolitische Sprecherin der Bürgerschaftsfraktion der Hamburger LINKEN erklärte: »Von dem Urteil des Verwaltungsgerichts geht eine schlimme Botschaft aus: Menschen mit großer Beschwerdemacht, die es sich leisten können, viel Geld für die besten Rechtsanwälte auszugeben, können sich durchsetzen mit ihrer Weigerung, bei der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben und Probleme mitzuwirken. Seit Jahren erleben wir immer wieder, wie wohlhabende und privilegierte Bürger und Bürgerinnen gegen ihnen unliebsame Einrichtungen in ihrer Nachbarschaft vorgehen, seien es Hospize, Jugendwohnungen oder Flüchtlingsunterkünfte.«
Die CDU wirft dem SPD-Senat hingegen »Arroganz und Selbstgefälligkeit« vor. »Letztes Jahr wurde von den Anwohnern immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan rund um die Sophienterrasse ein Flüchtlingsheim wahrscheinlich nicht zulässt«, erklärte der Bürgerschaftsabgeordnete Roland Heintze. »Bezirk und Senat haben daraufhin immer abgewiegelt. Jetzt ist das Geld für den Umbau des Hauses erst einmal versenkt. Die ganze Diskussion hätte sich die SPD sparen können, wäre sie weniger arrogant und selbstgefällig aufgetreten.« Heintze hatte im Februar 2014 in einer Kleinen Schriftlichen Anfrage vom Senat wissen wollen, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Die lapidare Antwort des Senats lautete: »Ja.« 14 Millionen Euro müsse die Stadt für den Kauf des Gebäudes hinblättern.
»Der Bezirk Eimsbüttel hat sofortige Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt«, erklärte Gabor Gottlieb, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bezirksfraktion Eimsbüttel. »Wir werden an dem Vorhaben festhalten und hoffen auf eine positive Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht. Wir halten das Gebäude für geeignet. Es ist nicht einzusehen, warum es in sogenannten besseren Stadtteilen keine Flüchtlingsunterkünfte geben darf.«
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