Freispruch vom Vorwurf des Völkermords
Internationaler Gerichtshof verkündet Urteile zu Serbien und Kroation
Den Haag. Serbien hat sich nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag während des Krieges Anfang der 90er Jahre nicht des Völkermordes an Kroaten schuldig gemacht. Das Urteil gab am Dienstag der Vorsitzende Richter des höchsten UN-Tribunals, Peter Tomka, bekannt. Kroatien hatte 1999 eine entsprechende Klage erhoben und von Serbien Entschädigungszahlungen gefordert.
»Kroatien ist es nicht gelungen, seine Anschuldigungen zu beweisen, wonach ein Völkermord verübt wurde«, erklärte Tomka. Die von Serben begangenen Taten zu Beginn des Konflikts hätten nicht zum Ziel gehabt, die kroatische Volksgruppe zu »zerstören«, urteilten die Haager Richter. Aber es sei das Ziel gewesen, diese »mit Gewalt zu vertreiben«.
Während des Balkankrieges nach dem Zerfall Jugoslawiens bekämpften sich auch kroatische Streitkräfte und die von Belgrad unterstützten serbischen Verbände in Kroatien. Allein in diesem Konflikt starben zwischen 1991 und 1995 rund 20.000 Menschen. Zahlreiche Kroaten wurden im Zuge von »ethnischen Säuberungen« getötet oder vertrieben.
Kroatien reichte deshalb 1999 Klage ein und forderte von Serbien eine Entschädigung. Die Regierung in Belgrad lancierte jedoch 2010 ihrerseits eine Klage wegen Völkermordes, in der sie Kroatien vorwarf, bei einer Gegenoffensive 200.000 ethnische Serben vertrieben zu haben. Auch diese Klage wurde am Dienstag von den Haager Richtern zurückgewiesen. AFP/dpa
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