Minister auf der Wartebank

Bundeskabinett beschließt mögliche Karenzzeit für scheidende Regierungsmitglieder

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ein Gesetzentwurf könnte den Seitenwechsel von Ministern und Staatssekretären in die freie Wirtschaft etwas verlangsamen. Kritiker bemängeln zahlreiche Schwachstellen im Entwurf.

Der Fall der Staatssekretärin Katherina Reiche könnte der erste Lackmustest für die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Karenzzeit für politische Seitenwechsler werden. Demnach müssen Minister und parlamentarische Staatssekretäre künftig schriftlich melden, wenn sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung einen Job »außerhalb der öffentlichen Dienstes annehmen wollen und Interessenskonflikte zu befürchten sind«, wie es in einer Erklärung des Bundesinnenministeriums vom Mittwoch hieß. Prüfen soll das nicht etwa die Bundesregierung, sondern ein externes Gremium aus ehemaligen Politikern und Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. Wenn das Gremium »öffentliche Interessen beeinträchtigt« sieht, soll eine Pause von bis zu 18 Monaten verordnet werden können. In einer Erklärung des Bundesinnenministeriums wird aber explizit darauf hingewiesen, dass die Sperrfrist »in der Regel ein Jahr nicht überschreiten« s...


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