Umstrittene Bestpreisklauseln

Urteil des Oberlandesgerichts und Folgen für die Verbraucher

Bestpreisklauseln machen die Hotelsuche im Internet einfacher, sagen die Online-Portale. Doch das Bundeskartellamt sieht in ihnen ein Wettbewerbshindernis und hat dafür Rückendeckung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bekommen.

Viele Verbraucher lieben die Bestpreisgarantien der Reiseportale im Internet, vermitteln sie doch das Gefühl, bei der Buchung nicht viel falsch machen zu können. Doch Wettbewerbshütern ist ihr Zustandekommen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihnen mit dem Urteil vom 9. Januar 2015 (Az. OLG Düsseldorf, VI - Kart. 1/14 V) Recht.

Worum ging es bei dem Streit?

Viele große Reiseportale wie HRS, Booking oder Expedia geben ihren Kunden eine Bestpreisgarantie. Wenn Kunden nach der Buchung auf einer anderen Webseite das gleiche Hotelzimmer bei gleichen Konditionen zu einem günstigeren Preis finden, erstatten die Anbieter die Differenz. Doch versuchen die Portale, das damit verbundene Risiko dadurch einzuschränken, dass sie in ihren Verträgen mit den Hotels Bestpreisklauseln festschreiben.

Wie sieht so eine Bestpreisklausel aus?

Mit den Bestpreis- oder Meistbegünstigungsklauseln sichern sich die Portal...


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