Woran Hauseigentümer 2015 denken müssen

Energie einsparen in Wohngebäuden

Die Bundesregierung hat bei ihrer jüngsten Überarbeitung der Energieeinsparverordnung die Eigentümer von Bestandsgebäuden mit neuen Maßnahmen weitgehend verschont.

Dennoch sind auch in diesem Jahr einige Fristen zu beachten, da bei einem Verstoß neuerdings ein Bußgeld droht. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland (H&G) aufmerksam.

Austausch 30 Jahre alter Heizungen

Öl- und Gasheizungen, die im Jahr 1985 eingebaut wurden, müssen in diesem Jahr durch eine neue Heizung ausgetauscht werden. Ältere Heizungen mussten bereits vorher außer Betrieb genommen werden. Nicht betroffen sind Eigentümer von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln.

Dämmung von Rohrleitungen begrenzt die Wärmeabgabe

Eigentümer von Gebäuden müssen bereits seit 2007 dafür sorgen, dass zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowi...


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