Mieter kann dennoch mindern

Aufrechnungsverbot im Mietvertrag

Mietverträge beinhalten oft eine Regelung, wonach der Mieter die Miete nicht mit eigenen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter verrechnen kann, also ein sogenanntes Aufrechnungsverbot.

Solche Regelungen sind häufig nicht wirksam, erklären die Mietrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Oft steht hier das Recht dem Mieter zur Seite, wie aus in einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 11. September 2014 (Az. 8 U 77/13) hervorgeht.

Der Mieter war mit dem Zustand der Räumlichkeiten nicht einverstanden und hatte neben der Beseitigung der Mängel auch eine Mietminderung geltend gemacht. Der Vermieter berief sich auf das im Vertrag festgelegte Aufrechnungsverbot und setzte den Mieter somit unter Druck. Der zahlte ohne weitere Erklärung nach einigen Mo- naten...


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