Trotz Krankmeldung am Abend als Discjockey gearbeitet
Fristlose Kündigung rechtens
Wer sich wegen psychischer Probleme krankschreiben lässt, aber abends als DJ arbeitet, kann zu Recht fristlos gekündigt werden.
So lautet das Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az. 2 Ca 4192/13), das die Kündigungsschutzklage abwies.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, legte ein Arbeitnehmer nebenberuflich als Discjockey abends auf einer Feier auf und konsumierte dabei auch Alkohol. Er war aber krankgeschrieben, da er unter gesundheitlichen Folgen infolge von Mobbing gelitten haben soll.
Als der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit während der krankheitsbedingten Abwesenheit erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos. Er habe entweder die Krankheit vorg...
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