Pfleger muss Kosten mittragen

Weiterbildung

Weiterbildung von Arbeitnehmern - nach einem aktuellen Gerichtsurteil wurden die Regelungen von Arbeitnehmern an den Kosten zur Weiterbildung geklärt.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschied nach einem Urteil vom 9. Januar 2014 (Az. 4 Sa 96/14): Sieht ein Arbeitsvertrag bei einer Kündigung des Arbeitnehmers die Rückzahlung von Weiterbildungskosten vor, kann die Höhe dieser Kosten mündlich verbindlich festgelegt werden. Hat ein kirchlicher Arbeitgeber eine pauschale Rückzahlungsklausel aus den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) übernommen, müsse deren Inhalt von weltlichen Arbeitsgerichten überprüft werden.

Im verhandelten Fall hatte ein in einem Krankenhaus der Caritas beschäftigter Krankenpfleger eine zweijährige Weiterbildung zum OP-Pfleger absolviert. Der Arbeitgeber verpflichtete sich schriftlich, die Weiterbildungskosten zu übernehmen. Sollte der Beschäftigte nach Ende der Fortbildung innerhalb vo...


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