Kein befristetes Arbeitsverhältnis

Streit um einen Lehrauftrag an einer Musikhochschule

Eine Musikhochschule beschäftigt seit 2010 eine Musikerin auf Basis von Lehraufträgen für jeweils zwei Semester. Das aber löste ein arbeitsrechtliches Problem aus.

Vier Stunden pro Woche begleitete die Musikerin Studenten am Klavier. Im Lehrauftrag steht, der Vertag »begründe keinen Anspruch auf die Anstellung in einem hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnis. Der Lehrauftrag kann widerrufen werden, sofern die Lehrveranstaltung nicht … zustande kommt oder andere wichtige Gründe dafür sprechen.«

Am 26. März 2014 widerrief die Hochschule den Lehrauftrag zum 31. März 2014. Das wollte die Klavierspielerin nicht akzeptieren: Sie habe keinen Einfluss auf Lehrinhalte und halte keine Lehrveranstaltungen ab. Ihr Lehrauftrag ein (nur bis Ende September b...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -