Warnung oder Irreführung?
Der BUND sieht durch Chemiekonzern Bayer Bienen und Meinungsfreiheit gefährdet
Der Chemiekonzern Bayer und der Umweltverband BUND befehden sich vor Gericht wegen der Gefährlichkeit zweier Pestizide. Sie werfen sich gegenseitig »Irreführung« der Verbraucher vor.
Darf der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zwei Pestizide aus dem Hause Bayer als »bienengefährlich« bezeichnen, obwohl sie staatlicherseits als bienenungefährlich eingestuft werden? Darüber wurde am Montag vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Die Tochter Bayer CropScience des Chemie- und Pharmakonzerns mit Sitz in Leverkusen wollte diese Behauptungen, die der BUND im vergangenen Jahr in einer Verbraucherberatungsbroschüre sowie einer Pressemitteilung erhoben hatte, unterbinden lassen und erwirkte 2014 eine einstweilige Verfügung.
Der Konzern wirft dem Umweltverband falsche Tatsachenbehauptungen vor. Bei sachgerechter Anwendung seien die Pestizide nicht bienengefährlich. Zudem würden sie von den Behörden als »besonders bienenungefährlich« eingestuft, worauf der BUND nicht deutlich genug hingewiesen habe. »Sie leiten den Leser in die Irre«, führte Bayer-Anwalt Peter Ouart vor dem Düsseldorfer Gericht aus.
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