Kein Schutz für alternative Projekte

Das neue »Kleinanlegerschutzgesetz« bedroht Genossenschaften, Wohnprojekte und Patienteninitiativen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Politiker sollen »kommerzielle« von »alternativen« Projekten unterscheiden. Beide wollen aber viel Geld von kleinen Anlegern einsammeln. Der Bundestag diskutiert noch im Februar über die Novelle.

Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht. Ein Lehrstück dafür bietet die Regulierung der Finanzmärkte, genauer, das geplante »Kleinanlegerschutzgesetz«. Mit diesem hatte die schwarz-rote Bundesregierung auf die Pleite des lange in alternativen Milieus hochgelobten Windenergieunternehmens Prokon im Frühjahr 2014 reagiert. »Ein politischer Schnellschuss«, sagen Kritiker. Das Gesetzesprojekt droht nun, Genossenschaften, Wohnprojekte und Patienteninitiativen lahm zu legen.

Der erste Entwurf des Gesetzes geriet trotz Hochsommer schnell in die Kritik. So könnte der Schutz der Kleinanleger ausgerechnet kleineren Genossenschaften den Garaus machen, befürchtete der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) in Hamburg. Der ZdK hielt die Anforderungen an alternative Wirtschaftsformen einfach für »zu hoch«. Auch Jungunternehmern und Bürgerinitiativen, die Eigenkapital per »Crowdfunding« - bei dem sich viele Menschen via Int...


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