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Thüringen und die Kaliverträge
Am 13. Mai 1993 wurde der Kali-Fusionsvertrag geschlossen. Er regelt den Zusammenschluss der ostdeutschen mit der westdeutschen Kaliindustrie und war mit Grubenstilllegungen vor allem in Thüringen verbunden. Vertragspartner sind die beteiligten Unternehmen und die Treuhandanstalt. Die Treuhand stellt den Kalikonzern K+S AG von den Kosten für Umweltschäden des DDR-Bergbaus frei. Erst im März 201...
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