Mindestlohn soll alle zwei Jahre überprüft werden

Mindestlohn-Kommission nimmt Arbeit auf

Seit diesem Jahr gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro. Über notwendige Erhöhungen wird ab sofort eine Kommission alle zwei Jahre entscheiden. Unternehmer und Beschäftigte sollen gleichberechtigt entscheiden dürfen.

Berlin. Eine Kommission soll künftig alle zwei Jahre prüfen, ob der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss. Der neunköpfigen Mindestlohn-Kommission gehören ein Vorsitzender, jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Unternehmer und der Gewerkschaften sowie zwei beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder aus der Wissenschaft an. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Unternehmern und Beschäftigten je drei Vertreter vor. Alle n...


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