Wenn der Chef betrügen will
Seit Einführung gab es Tausende Anrufe bei der DGB-Hotline zum neuen Mindestlohn
Seit dem 1. Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. In vielen Betrieben dürfte er auch anstandslos gezahlt werden. Doch Kritiker des vermeintlichen Bürokratiemonsters verstummen nicht, und immer wieder werden neue Ausnahmen gefordert. Zuletzt klagten die Wiesnwirte beim Münchner Oktoberfest. Am Freitag berichtete die Münchner »Abendzeitung«, das Bier könnte nach Angabe der Unternehmen teurer werden. Zwar verdienten die beim Oktoberfest beschäftigten Bedien- oder Spülkräfte und andere Beschäftigte bereits jetzt deutlich über 8,50 Euro pro Stunde. Aber um die Dokumentationspflichten bei Arbeits- und Pausenzeiten einzuhalten, brauche es mehr Personal, was wiederum die Kosten in die Höhe treibe. Fazit: Der Bierpreis steigt. Die Münchner DGB-Vorsitzende Simone Burger kritisierte daraufhin, dass der Bierpreis ohnehin jedes Jahr steige. In diesem Jahr seien die Wirte »wirklich mal kreativ« gewesen, zitiert das Blatt die Gewerkschafterin. Statt der steigenden Energie- oder Hopfenpreise diene nun der Mindestlohn als Begründung. Überdies seien Arbeitgeber ohnehin schon lange nach dem Arbeitszeitgesetz zur Dokumentation verpflichtet.
Die Kreativität auf Unternehmerseite treibt seit der Mindestlohneinführung tatsächlich immer neue Blüten. Besonders aus dem Gastgewerbe und anderen Dienstleistungsbranchen sind Umgehungsversuche, die die Grenze des Legalen Überschreiten, zu hören. Beispielsweise legte ein Pizzalieferservice aus Flensburg Beschäftigten einen Arbeitsvertrag vor, in dem es heißt: »Arbeit auf 450 Euro Basis je Stunde 4,80 Euro, ab 01.01.2015, je Stunde 8,50 Euro. Mit der Vergütung sind etwaige Überstunden und Ansprüche auf bezahlte Urlaubstage abgegolten.«
In Schlachthöfen ist von einer »Leasinggebühr« für die fürs Schlachten notwendigen Messer zu hören. Das seien nicht alles neue Ideen, sagt Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, gegenüber »nd«. Die Leasinggebühr habe es in der Vergangenheit bereits gegeben, aber jetzt holten die Unternehmer auch solche Instrumente wieder aus der Schublade, um die Löhne zu drücken.
Bei der DGB-Telefon-Hotline können Beschäftigte anrufen, wenn sie Fragen zum Mindestlohn haben oder nicht sicher sind, ob auf ihrer Abrechnung alles mit rechten Dingen zugeht. Täglich riefen zwischen 100 und 120 Menschen bei der Nummer an, sagt eine DGB-Sprecherin. Einen großen Anteil machten Minijobber und Praktikanten aus, die wissen wollen, ob der Mindestlohn auch für sie gilt. Bei der Hotline werden vielfältige Umgehungsversuche bekannt. Beispielsweise wurden in einem Kinobetrieb den Beschäftigten Gutscheine für Popcorn oder in einem Solariumsbetrieb Gutscheine für ein Sonnenbad ausgestellt, statt den Lohn voll zu zahlen.
Die bewusste Verkürzung der Arbeitszeit ist ein anderes Mittel. Auch werden die Kosten an Kunden weitergegeben. Das betrifft viele Branchen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sprach schon 2014 von über 200 Millionen Euro Mehrkosten, die den Verlagen durch den Mindestlohn entstehen. Doch ob das dann alles bei den Zustellern ankommt, ist die andere Frage. Nach bisher unbestätigten Informationen ist ein Weg, die Lohnkosten gering zu halten, dass für einen Zustellbezirk einfach weniger Zeit veranschlagt wird. Die Zeitungen, die vorher in drei Stunden verteilt wurden, müssen jetzt eben in zwei Stunden verteilt werden.
Dass bei Minijobbern mehr gearbeitet wird, als Stunden aufgeschrieben werden, sei schon vorher ein Problem gewesen, heißt es von Gewerkschaftern, aber jetzt würden mehr Fälle bekannt, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS), nun stärker sensibilisiert sei. Nicht nur im Bauhandwerk, wo es seit den 1990er Jahren Branchenmindestlöhne gibt, ist die FKS seit Jahren für die Kontrollen zuständig. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fordert seit Jahren, dass die FKS aufgestockt werden muss. 1600 Stellen fehlen. Zwar wird aufgestockt, doch es ist längst noch nicht genug Personal, um die Einhaltung des Mindestlohnes effektiv zu kontrollieren, so Michaela Rosenberger. Derzeit würden viele neue Kontrolleure ausgebildet, aber das dauert eben seine Zeit.
Die DGB-Hotline ist nach bisherigen Ankündigungen bis 31. März geschaltet. Dem Vernehmen nach soll sie aber danach weitergeführt werden.
DGB-Hotline Mindestlohn: 0391 4088003
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