Worauf Arbeitnehmer und Chefs achten sollten

Mindestlohn und Minijobs

Aktuellen Angaben der Minijobzentrale zufolge sind bundesweit mehr als 6,8 Millionen Menschen im gewerblichen Bereich und etwa 280 000 in Privathaushalten als Minijobber tätig.

Nach dem seit Anfang des Jahres geltenden »Gesetz zur Regelung eines Mindestlohns« (MiLoG) haben - abgesehen von einigen Übergangs- und Ausnahmeregelungen - alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.

Das wird für viele geringfügig Beschäftigte ein deutliches Lohnplus mit sich bringen, kann aber andererseits zur »Falle« werden, wenn damit der steuerlich und sozialversicherungspflichtig günstige Status des Minijobbers verloren geht. Darüber informiert nachfolgend die Steuerberaterkammer Berlin:

Wer ist Minijobber?

Eine Geringfügigkeit der Beschäftigung, die Voraussetzung für die Anerkennung als Minijob ist, kann sich einerseits aus der geringen Höhe des Arbeitsentgeltes und andererseits aus der kurzen Dauer einer Beschäftigung ergeben. Beide Varianten können einen Minijob begründen.

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