Heugabeln, Fackeln und der Rechtsstaat
Die Affäre um Sebastian Edathy zeigt, dass der Rechtsstaat auf juristischer Ebene zwar intakt ist, aber von der Öffentlichkeit völlig falsch interpretiert wird. Für viele bedeutet Rechtsstaat zuweilen, wie empörte Bauern mit Heugabeln auf einen Verdächtigen oder Angeklagten loszugehen.
5.000 Euro und ein »Kinderficker« sei frei. So empörten sich einige Stimmen bei Facebook. Ferner hieß es dort, dass man in diesem Lande für eine geringe Sache wie Fahren ohne Führerschein schwer bestraft würde. Aber Edathy bliebe unbehelligt und komme davon. So einfach kann die Weltsicht im Rechtsstaat zuweilen sein.
Denn er garantiert ja irgendwie auch, dass man unreflektierten Unsinn verbreiten darf. Edathy stand ja nicht vor Gericht, weil er pädophilen Sex hatte, sondern weil er im Besitz von Fotos war, auf denen nackte Kinder zu sehen waren. Nicht mal in sexueller Stellung. Und daher stellte die ganze Angelegenheit keinen Straftatbestand dar. Letztlich sprang wieder mal eine Staatsanwaltschaft auf den Zug auf, den die öffentliche Erwartungshaltung schon mal mit Kohle anheizte. Das ist aber eine andere Geschichte.
Eine allgemeine Sensibilität für rechtsstaatliche Prämissen scheint es nicht zu geben. Was man in solchen...
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