Aufruf zum Protest gegen Legida bleibt (für manche) straffrei
Sächsische Staatsanwalt nimmt keine Ermittlungen nach Blockade-Aufruf auf
Leipzig. Die Selbstanzeigen von 17 Gegnern des fremdenfeindlichen Legida-Bündnisses haben keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie nicht ermitteln wird. Die Betroffenen hatten die »Leipziger Erklärung 2015 - Legida den Platz nehmen!« unterzeichnet, mit der sie zur Blockade eines Legida-Aufmarschs aufgefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft sieht darin keinen Aufruf zu Straftaten.
Die 17 Personen hatten sich aus Solidarität mit den Abgeordneten Monika Lazar (Grüne) und Juliane Nagel (Linke) selbst angezeigt. Diese hatten auf einer Pressekonferenz zur Blockade des Legida-Aufmarsches aufgerufen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen gegen die beiden eingeleitet.
Der Sprecher der sächsischen Grünen Jürgen Kasek fordert nun auch Folgen für diese Ermittlungen: »Konsequenterweise müssen die Verfahren gegen Monika Lazar und Juliane Nagel ebenfalls eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Verfügung deutlich gemacht, dass der Aufruf zu friedlichen Protestaktionen gegen Rassismus nicht strafbar ist. Ich bin damit in meiner Auffassung bestätigt worden. Versuche von CDU und AfD, die Proteste zu kriminalisieren, sind gescheitert.«
Die Äußerungen auf der Pressekonferenz, bei der die Erklärung vorgestellt wurde, bewertet die Staatsanwaltschaft möglicherweise anders. Aus Sicht der Ermittler könnten diese eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten gewesen sein. Gegen die Politikerinnen werde weiter ermittelt.
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