Die belächelten Menschenrechte
Rechte auf Arbeit, Wohnung, Bildung und Gesundheit sind gültiges Völkerrecht. Doch Berlin bremst die Umsetzung
Seit fast genau 50 Jahren gibt es die sozialen Menschenrechte in der EU-Sozialcharta, seit 1966 im Sozialpakt der UN. Doch erst allmählich entsteht eine Dynamik zu ihrer Umsetzung in handhabbares Recht.
»Die Menschenrechte« stehen hoch im Kurs in Deutschland - zumindest offiziell und nach außen: »Menschenrechtspolitik ist eine Gesamtaufgabe der deutschen Politik: Es darf weder in der Außen-, noch in der Sicherheitspolitik oder in sonst einem Politikbereich ›menschenrechtsfreie Zonen‹ geben«, heißt es etwa beim Auswärtigen Amt über die Fundamente des Wirkens Deutschlands in der Welt. Die Bundesrepublik nimmt für sich in Anspruch, »die Menschenrechte« im Inneren vorbildlich umzusetzen - und auf internationalem Parkett eine Werte- statt einer Interessenpolitik zu betreiben; besonders kriegerische Eingriffe im Ausland werden fast ausschließlich mit »den Menschenrechten« begründet.
Was aber sind eigentlich »die Menschenrechte«? Der Begriff geht auf jenen Katalog von politischen Persönlichkeits- und Freiheitsrechten zurück, der im 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Französischen ...
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