Aufruf zu Blockupy: »To Greece with love«
Streit um Reparationen: Berlin lehnt Athener Forderungen ab / Justizminister: Pfändung deutscher Immobilien in Griechenland denkbar / Athen »darf« 555 Millionen aus eigenem Fonds nehmen
Update 18.05 Uhr: Der Völkerrechtler an der Universität Bremen, Professor Andreas Fischer-Lescano, kritisiert die Haltung der Bundesregierung zur Forderung Griechenlands nach Begleichung von Kriegsschulden. Dem ARD-Politikmagazin »Kontraste« sagt er: »Die Argumentation der Bundesregierung ist juristisch sehr dürftig und anfechtbar. Der 2+4-Vertrag bindet Griechenland nicht, denn es ist nicht Partei dieses Vertrags. Es ist völkerrechtlich nicht zulässig, einen Vertrag zu Lasten Dritter - in diesem Falle Griechenlands - abzuschließen.«
Die Begründung des Bremer Völkerrechtlers wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestützt. Bereits 2003 stellte der III. Zivilsenat in einem Urteil (ZR 245/98) über Entschädigungsforderungen griechischer Kriegsopfer fest, dass die Auffassung der Bundesregierung, sämtliche Reparationsforderungen seien mit dem 2+4-Vertrag zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands obsolet geworden...
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