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Kundus: keine Schuld, keine Sühne
Hinterbliebene der afghanischen NATO-Opfer haben kaum Aussicht auf Entschädigung
Auch das Oberlandesgericht Köln wird wohl die Schadensersatzansprüche zweier Afghanen abweisen, deren Verwandte 2009 bei einem Luftangriff auf zwei Tanklastzüge umkamen. Ihr Anwalt spricht von "Feigheit".
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