Reiche Erben, arme Kommunen

Daniela Trochowski über Möglichkeiten, durch die Erbschaftsteuer Deutschland etwas gerechter zu machen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat unlängst Eckwerte für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen vorgestellt. Darin schränkt er die Befreiungen für ererbte Unternehmen ein. Derzeit wird vererbtes Betriebsvermögen zu 85 bzw. gar zu 100 Prozent nicht besteuert. Dabei ist es gleich, welchen Wert das Unternehmen besitzt oder - im Unterschied zum übrigen Erbschaftsteuerrecht - in welcher Beziehung der Erbe und Erblasser zueinander standen. Alleinige Voraussetzung hierfür ist, dass der Erbe das Unternehmen fortführt, die Lohnsumme im gleichen Umfang erhalten bleibt und das nicht betriebsnotwendige Verwaltungsvermögen 50 Prozent am Unternehmensvermögen nicht übersteigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese sehr großzügigen Regelungen im Dezember 2014 beanstandet. Es kritisierte das Ausmaß der Befreiung, das dazu führt, dass Unternehmenserben faktisch keine Erbschaftsteuer zahlen - aus Sicht des Geric...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -