Lohnfortzahlung für Alkoholiker

Unternehmer können krankgeschriebenen Alkoholikern nicht ohne weiteres die Lohnfortzahlung verweigern. Das stellte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch klar.

Erfurt. Arbeitgeber müssen alkoholsüchtigen Beschäftigten sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen, wenn diese wegen ihrer Sucht krankgeschrieben sind. Sucht und auch Rückfälle nach einer Therapie seien in der Regel nicht als Selbstverschulden zu werten, das den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung aufhebe, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt (Az.: 10 AZR 99/14).

Die Richter wiesen ...


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