EU-Gutachten: Migranten können Hartz-IV-Anspruch haben

Arbeitssuchende Schwedin klagt vor Europäischen Gerichtshofes gegen befristete Zahlung von Hartz-IV-Leistungen durch Berliner Jobcenter

Luxemburg. Zuwanderer aus EU-Ländern, die in Deutschland kurzzeitig gearbeitet haben, dürfen nach Ansicht des EU-Generalanwaltes Melchior Wathelet nicht automatisch von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Vielmehr müsse es eine individuelle ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.