Schonfrist für Datschen wird nicht verlängert

Bundestag stimmt ohne Debatte gegen Antrag der Länder auf Verlängerung des Kündigungsschutzes um drei Jahre / Initiative Brandenburgs abgeschmettert

Berlin. Der besondere Kündigungsschutz für ostdeutsche Datschen-Grundstücke wird nicht verlängert. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend mit der Mehrheit der Großen Koalition gegen einen Gesetzentwurf aus dem Bundesrat. Die Länderkammer hatte sich auf Initiative des rot-rot regierten Brandenburgs dafür stark gemacht, den im Herbst auslaufenden Kündigungsschutz um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 zu verlängern. Darüber hinaus sah der Gesetzentwurf vor, dass der jeweilige Nutzer beim Verlust des Grundstücks nicht auch noch für den Abriss des Wochenendhauses aufkommen muss.

Die zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Nutzungsverträge für die Freizeitgrundstücke waren nahezu unkündbar. Nach dem Mauerfall wurde eine Übergangsfrist für diese Sonderregelung beschlossen, die jedoch im kommenden Oktober ausläuft. Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linkspartei) hatte wiederholt für eine verlängerte Schonfrist geworben, aber im Bunde...


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