Wie man sich gegen Vermieter zur Wehr setzen kann
Drei Stunden lang nutzten Leserinnen und Leser das nd-Telefonforum zum Thema Mietrecht
Rund 30 Fragen beantworteten die beiden Mietrechtsexperten am nd-Telefon. Auf den Seiten 4 bis 6 haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Alle Parkplätze vor unserem Haus will unsere Wohnungsgenossenschaft mit Pollern versehen, und wir sollen 25 Euro bezahlen. Ist das rechtens?
Frau Steinbrunn, Erfurt
Ist Ihnen im Mietvertrag nicht schriftlich zugesichert, dass Sie dort einen Parkplatz kostenfrei nutzen können, sieht es für Sie schlecht aus. Der Vermieter kann über seine vertragsfreien Flächen neu verfügen - sie mit einem Poller versehen und einen Obolus verlangen.
Aber in allen Genossenschaften gibt es Mitgliederversammlungen oder gewählte Vertreterversammlungen. Dort sollten unzufriedene Mieter ihre Fragen anbringen. Verlangen Sie eine Stellungnahme zur Stellplatzgebühr für langjährig genutzte Stellplätze, die keiner Pflege unterlagen. Fragen Sie, welche Leistungen in den 25 Euro enthalten sind, damit Sie wissen, wofür Sie Ihr Geld ausgeben.
Fragen Sie, ob durch die Poller in der, wie Sie sagen, schmalen Straße die Rettungsdienste, Feuerwehr und ...
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