Wohngeldreform soll greifen
Ab 1. Januar 2016
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die staatlichen Mietzuschüsse für bedürftige Haushalte steigen. Die dafür nötige Wohngeldreform soll ab 1. Januar 2016 greifen.
Angesichts steigender Mieten sollen Arbeitslose, Alleinerziehende, Rentner und Geringverdiener mehr Wohngeld bekommen. Das Bundeskabinett brachte am 18. März 2015 die erste Reform des Wohngeldes seit 2009 auf den Weg.
Mit dem Entwurf soll die Sozialleistung ab 2016 an die Entwicklung von Einkommen, Mieten und Nebenkosten angepasst werden. Die Empfängerzahl von 617 000 Haushalten soll durch die Reform auf 870 000 Haushalte steigen.
Der Zuschuss hängt immer vom Einzelfall ab. Für die Wohngeldhöhe sind Miethöhe, das örtliche Mietniveau, das Gesamteinkommen und die Zahl der im Haushalt lebenden Personen entscheidend.
Die sogenannten Tabellenwerte, die bei der Bemessung der Höhe auch die Nebenkosten berücksich...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.